1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der KBR ENGINEERING GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich schriftlich erfolgt. Die vorbehaltlose Ausführung von Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen stellt keine Anerkennung dieser dar.
2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistung durch den Auftragnehmer zustande. Individuell getroffene Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Kann die Leistung nach Auftragserteilung nicht erbracht werden, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und sind berechtigt, innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus weitere Ansprüche entstehen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend. Rechtserhebliche Erklärungen des Auftraggebers, wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung, sind schriftlich abzugeben. Mündliche Absprachen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
4. Leistungsänderungen
Änderungswünsche oder Zusatzleistungen gelten als gesondert zu vergütende Leistungen und werden nach Aufwand oder Zusatzangebot berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dafür angemessene Mehrkosten anzusetzen.
5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, den vereinbarten Stundensätzen oder einschlägigen Honorarordnungen. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Für die Abrechnung der Leistungen gelten folgende Abschlagszahlungen, sofern im Angebot oder Vertrag nicht abweichend geregelt:
a) 30 % bei Auftragserteilung
b) 30 % nach Erreichen von ca. einem Drittel der vereinbarten Projektlaufzeit bzw. des Leistungsumfangs
c) 30 % nach Erbringung von ca. 80 % der vertraglich geschuldeten Leistung
d) 10 % nach Abschluss der Leistungen und Abnahme durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer ist berechtigt, umfangreiche Zusatz- oder Änderungsleistungen gesondert nach Aufwand abzurechnen.
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Ausführung weiterer Leistungen bis zur Zahlung aussetzen und gesetzliche Verzugszinsen geltend machen.
Besteht eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs – z. B. im Fall einer absehbaren Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers –, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Leistungen bis zur Erbringung einer Sicherheitsleistung zurückzuhalten.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Vorgaben, Lieferengpässen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen angemessen.
7. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich abzunehmen. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 14 Tage nach Inbetriebnahme oder Nutzung als abgenommen. Teilabnahmen können vereinbart werden.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für typischerweise vorhersehbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Vermögensfolgeschäden oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung für Personenschäden bleiben unberührt. Diese Haftungsregelungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer zu vertreten hat.
9. Urheberrechte / Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Modelle, Berechnungen und Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für das vereinbarte Bauvorhaben. Eine Weitergabe, Mehrfachnutzung oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Bei unbefugter Nutzung kann eine angemessene Vertragsstrafe erhoben werden, ohne dass weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.
10. Datenschutz und Verschwiegenheit
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ein. Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte gemäß DSGVO und BDSG. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Informationen verpflichtet, soweit gesetzliche Vorgaben oder Einwilligungen nichts anderes erlauben.
11. Widerruf
Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, auch wenn der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KBR ENGINEERING GmbH. Vertragssprache ist deutsch.